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Grundsicherungsgeld

Geld

Neben den Leistungen zur Integration in den Arbeitsmarkt können Sie auch finanzielle Leistungen zur Grundsicherung für sich und Ihre Angehörigen erhalten, sofern Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst – beispielsweise durch Annahme einer zumutbaren Tätigkeit oder den Einsatz von Vermögen/Einkommen – sicherstellen können.

 

Zur Sicherung des Lebensunterhalts erbringt das Jobcenter Gera folgende Leistungen:

  • Grundsicherungsgeld für erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter von 15 bis zum Erreichen der Altersgrenze von 65 bis 67 Jahren (nach § 7a SGB II)

  • Grundsicherungsgeld für nicht erwerbsfähige Angehörige, die mit dem/der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben

  • bestimmte einmalige Leistungen bzw. Leistungen für Mehrbedarfe

  • Bedarfe für Unterkunft und Heizung, soweit diese angemessen sind

Weitere Informationen finden Sie in den jeweiligen Unterpunkten zu dieser Seite.

 

Achtung: Der Weiterbewilligungsantrag wird Ihnen nicht mehr automatisch per Post zugesandt! Die Formulare zum Weiterbewilligungsantrag erhalten Sie ab sofort bequem über www.jobcenter.digital.