Veränderungen mitteilen

Es gibt Veränderungen in Ihrem Leben/in der Bedarfsgemeinschaft mit möglichen Auswirkungen auf den Leistungsanspruch? Dann nutzen Sie bitte die Veränderungsmitteilung über jobcenter.digital oder als PDF zum Herunterladen.

Einkommen und Vermögen

Informieren Sie das Jobcenter, falls …

  • Sie eine Arbeit aufnehmen oder beenden,

  • sich etwas bei Ihrem bestehenden Beschäftigungsverhältnis ändert,

  • Sie eine selbstständige Tätigkeit beginnen oder beenden,

  • sich Ihr Einkommen oder Vermögen ändert, zum Beispiel durch eine Gehaltserhöhung oder eine Erbschaft.

Persönliches

Teilen Sie zum Beispiel mit, wenn …

  • sich Ihr Familienstand ändert,

  • Sie schwanger sind,

  • ein Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft stirbt,

  • Sie ein Studium beginnen oder beenden oder die Schule abschließen,

  • Sie Ihre Krankenkasse wechseln,

  • Sie in einer stationären Einrichtung aufgenommen werden, zum Beispiel in einem Pflegeheim.

Umzug

Nutzen Sie die Veränderungsmitteilung, wenn …

  • Sie umziehen,

  • eine andere Person bei Ihnen einzieht oder auszieht,

  • sich die Kosten Ihrer Unterkunft ändern, zum Beispiel Miete oder Heizkosten.

Diese Aufzählungen sind beispielhaft und nicht abschließend.