Bürgergeld - Die Grundsicherung

Neben den Leistungen zur Integration in den Arbeitsmarkt können Sie auch finanzielle Leistungen zur Grundsicherung für sich und Ihre Angehörigen erhalten, sofern Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst – beispielsweise durch Annahme einer zumutbaren Tätigkeit oder den Einsatz von Vermögen/Einkommen – sicherstellen können.
Zur Sicherung des Lebensunterhalts erbringt das Jobcenter Gera folgende Leistungen:
Bürgergeld für erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter von 15 bis zum Erreichen der Altersgrenze von 65 bis 67 Jahren (nach § 7a SGB II)
Bürgergeld für nicht erwerbsfähige Angehörige, die mit dem/der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben
bestimmte einmalige Leistungen bzw. Leistungen für Mehrbedarfe
Bedarfe für Unterkunft und Heizung, soweit diese angemessen sind
Weitere Informationen finden Sie in den jeweiligen Unterpunkten zu dieser Seite.
Eine Übersicht mit den Änderungen ab 2023 aufgrund des Bürgergeld-Gesetzes finden sie hier.